? zu Abfertigung von Zügen mit Br 145
« am: 21. Juni 2011, 18:52 »
Hallo,

spätestens seit Dezember 2010 sollte ja bekannt sein, dass die Züge mit Br 145 vom Zugbegleiter abfertigt werden. Nun habe ich mir auch einen Wikipedia-Artikel dazu durchgelesen (http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrsteuerung), daraus ergaben sich aber zwei Fragen:

1. Welche Abfertigungsart ist das im Falle der Br 145? Wenn der Wikipedia-Artikel korrekt ist, dann kommt für mich irgendwie keine der vier Arten in Frage. (Bei TAV ist es klar, dass es das nicht ist. SAT nennt sich "Selbstabfertigung Triebfahrzeugführer) - das ist ja aber auch nicht korrekt. SSTF wird, wenn dass die richtige Bedeutung der Abkürzung ist, nur im Fernverkehr angewendet und bei TB0 werden die Türen vom Zugbegleiter geschlossen). Meiner Meinung nach, würde am ehesten SAT passen.

2. Müssen sämtliche Züge mit Br 145 vom Zugbegleiter abgefertigt werden? Ich hab nämlich auf der S3 bei 2-Wagen-Zügen noch nie einen Zugbegleiter abfertigen sehen, dagegen grundsätzlich auf der S1 bei Zügen mit 4 und 5 Wagen. Bei der Baureihe 612 weiß ich, dass ab drei Triebwagen durch den Zugbegleiter abgefertigt werden muss. Deshalb diese Frage.

Re:? zu Abfertigung von Zügen mit Br 145
« Antwort #1 am: 24. Juni 2011, 20:42 »
Das auf der S1 ist SAT verfahren, weil die 145 kein TAV hat. Auf der S3 kann ich es auch nicht sagen, vermutung wäre, weil nur 2 Wagen es sind und auf der S3 nicht immer jemand mitfährt. Auf RE 50 wird ja auch abgefertigt.

Re:? zu Abfertigung von Zügen mit Br 145
« Antwort #2 am: 24. Juni 2011, 22:09 »
Danke für deine Auskunft!  :)