ÖPNV-Forum Dresden
Nahverkehr der DVB => Neuigkeiten => Thema gestartet von: Eisbär am 13. März 2020, 21:07
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Hallo, hier einiges zu ÖPNV-Einschränkungen wegen Infektionsschutz:
- Jede Nacht werden die DVB-Fahrzeuge gründlich desinfiziert. Auch Ticketautomaten werden bei der Wartung desinfiziert.
- Um Busfahrer vor dem Corona-Virus zu schützen, bleibt nun die Vordertür und der Fahrscheinverkauf ab morgen geschlossen. Tickets sollen in der App oder am Automaten gekauft werden.
- Der Servicepoint am Hauptbahnhof wird ab Montag, aufgrund seiner geringen Größe geschlossen.
- Alle Türen der DVB öffnen ohne Drücken von Knöpfen.
- Die Schülerverstärker verkehren nicht, da ab Montag die Schulpflicht ausgesetzt wird. Im Regionalverkehr bleibt der Schulfahrplan bis auf Weiteres.
- Die Verstärker zur abgesagten Theaternacht fallen aus.
- Es wird auf die Hygieneregeln vermehrt hingewiesen.
- Alle Verbinungen nach Tschechien werden wegen dem Grenzschluss gekappt. D. h. die U28 fährt nur in Tschechien. In DE BNV. Die 398 wird zwischen Cinovec und Zinnwald unterbrochen. Die T lässt Dolni Poustevna aus. Die Fähre Herrnskretschen (CZ) - Schöna wird eingestellt und die Eurocitys fallen aus.
Allen Gesundheit wünschend
Eisbär
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https://www.tag24.de/thema/deutsche-bahn/keine-ticketkontrollen-und-weniger-zuege-stellt-deutsche-bahn-auf-notfallfahrplan-um-1460569
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- Um Busfahrer vor dem Corona-Virus zu schützen, bleibt nun die Vordertür und der Fahrscheinverkauf ab morgen geschlossen. Tickets sollen in der App oder am Automaten gekauft werden.
Falls es jemand noch nicht gesehen: So wird in den DVB-Bussen der vordere Bereich abgesperrt. In den meisten Bussen ist die vordere Sitzreihe noch freigegeben. Es gibt aber, wie auf dem Bild zu sehen ist, auch Fahrzeuge, in denen die vorderen Sitze nicht mehr nutzbar sind, so zum Beispiel in 454 225.
(https://abload.de/img/20200314_115636lykjw.jpg)
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Ab Donnerstag gilt der Ferienfahrplan.
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Ab Donnerstag gilt der Ferienfahrplan.
Wo gilt der? Bei der DVB tritt er ab Freitag, 20.03.2020 in Kraft.
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Ab Donnerstag gilt der Ferienfahrplan.
Wo gilt der? Bei der DVB tritt er ab Freitag, 20.03.2020 in Kraft.
Achso doch erst ab Freitag?
Mir wurde zu dem Zeitpunkt zugetragen das er ab Donnerstag gilt.
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Falls es jemand noch nicht gesehen: So wird in den DVB-Bussen der vordere Bereich abgesperrt. In den meisten Bussen ist die vordere Sitzreihe noch freigegeben. Es gibt aber, wie auf dem Bild zu sehen ist, auch Fahrzeuge, in denen die vorderen Sitze nicht mehr nutzbar sind, so zum Beispiel in 454 225.
(https://abload.de/img/20200314_115636lykjw.jpg)
Es soll jetzt in allen Bussen auch die erste Sitzreihe mit gesperrt werden.
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Doch, doch. Der Sonderfahrplan gilt ab Freitag. Infos dazu gibt's jetzt hier: Link zur DVB (https://www.dvb.de/de-de/meta/aktuelle-meldungen/corona-massnahmen/)
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Seit heute sind alle Servicepunkte und das Kundenzentrum geschlossen!
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Ab 23.03 fährt auch die RVSOE im Ferienfahrplan.
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Das gilt für den gesamten RV. Außerdem dürfen Fahrschweine jetzt selbst entwertet werden (bei Entwerter nur vorn). Einfach Datum, Uhrzeit und Tarifzone drauf schreiben.
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Ab Montag werden auch die Linien 3,4,7,9,11,61,62,66 im 15 Minuten Takt gefahren.
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Der RE19 verkehrt, wegen der Ausgangsbeschränkung nicht mehr. Der Betrieb des RE20 wird nicht aufgenommen.
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Ab Montag werden auch die Linien 3,4,7,9,11,61,62,66 im 15 Minuten Takt gefahren.
Ebenfalls verkehrt der Nachtverkehr nun auch am WE nur noch im Stundentakt.
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Ab 01.04 2020 gibt es weitere Einschränkungen:
Straßenbahn:
Die Linie 8 entfällt mit Ausnahme des Abschnitt Infineon Süd - Hellerau, der täglich alle 30 Minuten mit einen ZR-Wagen gefahren wird mit Anschluss von und zur Linie 7
- auf den übrigen Linien vorerst keine Veränderung.
Bus:
- 60er-Linien und 75 keine Veränderung
- folgende Linien werden auch wochentags auf 30-Minuten-Takt ausgedünnt: 70, 74, 77, 79, 80, 86, 88/353, 90 und 92. Die 85 und 87 wurden bereits zum 20.03. schon ausgedünnt.
S-Bahn:
S1:
- die Verstärker-S1 wird eingestellt
- Meißen Triebischtal - Pirna alle 30 Minuten, weiter nach Schöna nur alle 60 Minuten (jeder zweite Zug)
S2:
- nur noch zwischen Hauptbahnhof und Flughafen, weiterhin alle 30 Minuten
S3:
- verkehrt nur noch zwischen Hauptbahnhof und Tharandt
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Ab 01.04 2020 gibt es weitere Einschränkungen:
Straßenbahn:
Die Linie 8 entfällt mit Ausnahme des Abschnitt Infineon Süd - Hellerau, der täglich alle 30 Minuten mit einen ZR-Wagen gefahren wird mit Anschluss von und zur Linie 7
- auf den übrigen Linien vorerst keine Veränderung.
So ganz stimmt das auch nicht. Die Linien 3, 4, 7, 9 und 11 fahren ab 01.04. nur noch alle 15 Minuten. Das wurde zwar schon vor einigen Tagen mal als Änderung gemeldet, wurde allerdings noch nicht umgesetzt. Die fünf Linien fahren aktuell noch alle 10 Minuten.
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S3:
- verkehrt nur noch zwischen Hauptbahnhof und Tharandt
aber nur im Stundentakt
Der RE 3 wird fast zwischen Dresden Hbf und Zwickau (Sachs) Hbf, eingestellt.
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Der Trilex wird ab 04.04.2020 stark eingeschränkt. Infos beim VVO.
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- 60er-Linien und 75 keine Veränderung
Das ist so nicht ganz richtig, die 66 fuhr ja bisher noch alle 10 Minuten, dann neu nur noch alle 15 mit entsprechenden Fahrplananpassungen. Ich nehme an, dass das auf allen anderen 60er-Linien auch so ist, da bisher ja nur Kurse ausgefallen sind, der Fahrplan aber nicht angefasst wurde.
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Ab Montag, 20.04.2020, fährt die S2 wieder montags bis freitags bis Pirna. In den Landkreisen fahren die Buslinien wieder nach dem Schulfahrplan.
Quelle: VVO
EDIT: S2 samstags noch nicht bis Pirna
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Außerdem gilt ab Montag, dem 20.04, sachsenweit Mundschutzpflicht im ÖPNV und in Supermärkten.
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Übrigens, laut SZ müssen verständlicherweise auch Busfahrer eine Maske tragen. Außerdem ist die Ausgangsperre ja ab Montag aufgehoben, was wohl zu wieder mehr Fahrgästen führen wird.
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Übrigens, laut SZ müssen verständlicherweise auch Busfahrer eine Maske tragen.
Müssen Sie das? Laut https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html "ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs" verpflichtend. Allerdings: Benutzt ein Busfahrer den Bus oder fährt er ihn?
Ungeachtet dessen: Die Pflicht ist ohne Bußgelder. Wer also keinen Mundschutz hat kann nicht bestraft werden. Und die Busfahrer (analog die von anderen Verkerhsmitteln) sind nicht für die Durchsetzung zuständig, dafür gibt es die entsprechenden Stellen.
Als nächstes eröffnen wir noch die Diskussion um die Anweisung der DVB, dass überall gehalten wird und die Türen geöffnet werden. Nur damit die Fahrgäste keinen Haltewunschtaster betätigen müssen. Allerdings: Festhalten müssen sich die Fahrgäste auch, da fragt keiner ob was berührt wird.
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Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.
Und man kann den ÖPNV schon Grundlegend nutzen ohne was anfassen zu müssen. Durch den gezwungen Halt kann man erst bei Halt des zb Busses erst Aufstehen und Aussteigen so das man sich gar nicht erst festhalten muss ;)
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https://www.saechsische.de/wieder-mehr-busse-und-bahnen-vvo-reginalverkehr-corona-5194764.html (https://www.saechsische.de/wieder-mehr-busse-und-bahnen-vvo-reginalverkehr-corona-5194764.html)
Gemeint war dieser Artikel:
Zur weiteren Eindämmung des Virus müssen die Busfahrer sowie alle anderen Passagiere - auch die Schüler - einen Mund-Nase-Schutz während der Beförderung in Bus und Bahn tragen.
Das war wohl eine Ente. Quack.
Den Blitzer verstehe ich auch. Hab' daran noch gar nicht gedacht. Was machen denn Taxifahrer, die ja wirklich sich oder den Fahrgast schnell anstecken?
Dann hatte ich wohl Unrecht, mir kam es auch schon etwas komisch vor.
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Übrigens, laut SZ müssen verständlicherweise auch Busfahrer eine Maske tragen. Außerdem ist die Ausgangsperre ja ab Montag aufgehoben, was wohl zu wieder mehr Fahrgästen führen wird.
Übrigens, laut SZ müssen verständlicherweise auch Busfahrer eine Maske tragen.
Müssen Sie das? Laut https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html "ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs" verpflichtend. Allerdings: Benutzt ein Busfahrer den Bus oder fährt er ihn?
Ungeachtet dessen: Die Pflicht ist ohne Bußgelder. Wer also keinen Mundschutz hat kann nicht bestraft werden. Und die Busfahrer (analog die von anderen Verkerhsmitteln) sind nicht für die Durchsetzung zuständig, dafür gibt es die entsprechenden Stellen.
Als nächstes eröffnen wir noch die Diskussion um die Anweisung der DVB, dass überall gehalten wird und die Türen geöffnet werden. Nur damit die Fahrgäste keinen Haltewunschtaster betätigen müssen. Allerdings: Festhalten müssen sich die Fahrgäste auch, da fragt keiner ob was berührt wird.
Um ein paar Dinge hier klar zu stellen:
1. Nein, die Busfahrer müssen keine Maske tragen. Warum denn auch, es darf doch eh niemand vorne einsteigen.
2. Das "Aufheben der Aufgangsperre" wird die Fahrgastzahlen, wenn überhaupt nur wenig erhöhen. Der einzige Unterschied der hiedurch entsteht ist das man auch ohne triftigen Grund das Haus verlassen darf, wenn man aber mal schaut was als triftiger Grund bezeichnet wird, nämlich Einkaufen, zur Arbeit fahren, Sport machen, mit dem Hund Gassi gehen und einen Spaziergang machen. Warum sollte man das Haus sonst verlassen, wenn nicht aus einem dieser Gründe (Kontaktbeschränkungen gelten ja weiterhin). Wenn man das jetzt mal etwas genauer gelesen hat, stellt sich die Frage: Was ändert sich eigentlich durch das "Aufheben der Ausgangsperre"?
3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen. Bleibt nur noch die Frage wie man das kontrollieren soll? Da müsste ja eigentlich der Fahrer die Erlaubnis bekommen, solche Bußgelder zu verteilen, wobei der ja auch mit dem Fahren beschäftigt ist. Werden dann also extra "Kontrolleure" mitfahren?
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3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.
Bitte hierfür eine zitierfähige Quelle angeben. In https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020-04-15_CoronaSchutzverordnung_Bussgeldkatalog.pdf ist dazu nichts zu finden, auf https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5637 steht: "Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden bei fahrlässiger Begehung oder geringfügigen Verstößen." Kurz gesagt: Das Bußgeld kann auf ein Verwarngeld reduziert werden. Was geahndet werden kann steht im Bußgeldkatalog. Und da findet man zur Mundschutzpflicht... nichts!
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Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.
Interessant, das wusste ich noch nicht. Hätte ich auch nicht gedacht, weil ich neulich mal in Wilschdorf einen Busfahrer mit Maske sah.
1. 2. Das "Aufheben der Aufgangsperre" wird die Fahrgastzahlen, wenn überhaupt nur wenig erhöhen. Der einzige Unterschied der hiedurch entsteht ist das man auch ohne triftigen Grund das Haus verlassen darf, wenn man aber mal schaut was als triftiger Grund bezeichnet wird, nämlich Einkaufen, zur Arbeit fahren, Sport machen, mit dem Hund Gassi gehen und einen Spaziergang machen. Warum sollte man das Haus sonst verlassen, wenn nicht aus einem dieser Gründe (Kontaktbeschränkungen gelten ja weiterhin). Wenn man das jetzt mal etwas genauer gelesen hat, stellt sich die Frage: Was ändert sich eigentlich durch das "Aufheben der Ausgangsperre"?
Es öffnen nun wieder viele Geschäfte, wodurch wieder mehr Leute zur Arbeit fahren müssen, aber auch zum Einkaufen fahren können. Mit dem Aufheben der 15-km-Grenze werden z. B. auch wieder Fahrten in die Sächsische Schweiz möglich. Des Weiteren darf man sich nun auch wieder mit einer nicht im gleichen Haushalt lebenden Person treffen.
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3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.
Bitte hierfür eine zitierfähige Quelle angeben.
[...]
Kurz gesagt: Das Bußgeld kann auf ein Verwarngeld reduziert werden. Was geahndet werden kann steht im Bußgeldkatalog. Und da findet man zur Mundschutzpflicht... nichts!
Zunächst einmal steht in §56 OWIG (http://"https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html")Satz 1:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Da steht insbesondere nicht, dass ein Verwarnungsgeld nur für solche Ordnungswidrigkeiten erhoben werden kann, für die eigentlich ein Bußgeld fällig wäre, sondern grundsätzlich erstmal für alle Ordnungswidrigkeiten.
Weiterhin ist in der SächsCoronaSchVO (Fassung vom 17.4.) (http://"https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf") in §3 "die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sofern eine Mund-Nasenbedeckung getragen wird" als Ausnahme vom "Verbot von Ansammlungen von Menschen" formuliert.
Daher verstößt, wer ohne Mund und Nase zu bedecken den ÖPNV benutzt, (jedenfalls wenn genug Passagiere im Fahrzeug sind, dass man von einer Ansammlung sprechen kann) gegen ebendieses Verbot, denn er/sie nimmt ja an einer Menschenansammlung teil, und fällt nicht unter eine der erlaubten Ausnahmen. Dafür ist laut Bußgeldkatalog also eigentlich ein Bußgeld i.H.v 150€ fällig. Die zuständige Behörde kann aber ihr Ermessen ausüben und stattdessen eine Verwarnung aussprechen, die entweder gar nichts oder zwischen 5 und 55€ kostet, wobei der Bußgeldkatalog für fahrlässige Begehung oder geringfügige Verstöße 50€ empfiehlt.
Nur in dem Fall, dass man in einem weitgehend leeren Verkehrsmittel ohne "Mund-Nasebedeckung" mitfährt, wäre es etwas abenteuerlich, ohne Vorhandensein einer Menschenansammlung eine Rechtsgrundlage für ein Buß- oder Verwarnungsgeld herbeizaubern zu wollen. Um das auszunutzen müsste man sich aber jederzeit bereithalten, falls mehr Passagiere einsteigen wollen, entweder die mitgeführte Maske anzulegen, oder auszusteigen bevor diese einsteigen.
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3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.
Bitte hierfür eine zitierfähige Quelle angeben. In https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020-04-15_CoronaSchutzverordnung_Bussgeldkatalog.pdf ist dazu nichts zu finden, auf https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5637 steht: "Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden bei fahrlässiger Begehung oder geringfügigen Verstößen." Kurz gesagt: Das Bußgeld kann auf ein Verwarngeld reduziert werden. Was geahndet werden kann steht im Bußgeldkatalog. Und da findet man zur Mundschutzpflicht... nichts!
Ich muss ehrlich sein eine wirklich zitierfähige Quelle hatte ich nicht. Diese Information habe ich aus der Bild (https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/corona-welche-strafe-masken-verweigerern-jetzt-in-sachsen-droht-70111502.bild.html) bezogen.
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1. 2. Das "Aufheben der Aufgangsperre" wird die Fahrgastzahlen, wenn überhaupt nur wenig erhöhen. Der einzige Unterschied der hiedurch entsteht ist das man auch ohne triftigen Grund das Haus verlassen darf, wenn man aber mal schaut was als triftiger Grund bezeichnet wird, nämlich Einkaufen, zur Arbeit fahren, Sport machen, mit dem Hund Gassi gehen und einen Spaziergang machen. Warum sollte man das Haus sonst verlassen, wenn nicht aus einem dieser Gründe (Kontaktbeschränkungen gelten ja weiterhin). Wenn man das jetzt mal etwas genauer gelesen hat, stellt sich die Frage: Was ändert sich eigentlich durch das "Aufheben der Ausgangsperre"?
Es öffnen nun wieder viele Geschäfte, wodurch wieder mehr Leute zur Arbeit fahren müssen, aber auch zum Einkaufen fahren können. Mit dem Aufheben der 15-km-Grenze werden z. B. auch wieder Fahrten in die Sächsische Schweiz möglich. Des Weiteren darf man sich nun auch wieder mit einer nicht im gleichen Haushalt lebenden Person treffen.
Die Geschäftsöffnung hat, aber nichts mit der Aufhebung der Ausgangssperre zu tun, sondern wurde seperat vom Bund beschlossen und jetzt durch die sächsische Regierung durchgesetzt, allerdings muss ich dir grundlegend rechtgeben das dadurch die Fahrgastzahlen ansteigen könnten.
Ich glaube aber nicht das deswegen besonders viele Leute in die Sächsische Schweiz fahren werden, momentan gibt es eigentlich andere Prioritäten.
Was die Regelung mit der weiteren Person betrifft war es nicht eigentlich die ganze Zeit so? Ich bin mir nicht sicher was das betrifft, aber die Regelung kommt mir bekannt vor.
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Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.
Derzeit steht der Tatbestand des Missachtens der Mundschutzpflicht noch nicht im Bußgeldkatalog. Ich kann mir aber vorstellen, dass das bald nachgeholt wird.
Bleibt nur noch die Frage wie man das kontrollieren soll?
Die Kontrolle muss die Polizei oder der gemeindliche Vollzugsdienst durchführen, da nur diese das Recht zur Personalienerfassung haben. Alle anderen müssen den Täter unerkannt laufen lassen, da der Maskenverstoß keine Straftat ist.
Der Bußgeldbescheid kommt dann von der Bußgeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Dafür hat sie sechs Monate Zeit.
Die DVB selbst kann die „Maskenmuffel“ höchstens rauswerfen.
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Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.
Interessant, das wusste ich noch nicht. Hätte ich auch nicht gedacht, weil ich neulich mal in Wilschdorf einen Busfahrer mit Maske sah.
Da mir dies in den letzten Tagen auch öfter zu Ohren gekommen ist, habe ich mich nochmal belesen, um dies mit einer Quelle zu belegen.
§23 Abs. 4 der STVO besagt nämlich folgendes :
"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. "
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Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.
Interessant, das wusste ich noch nicht. Hätte ich auch nicht gedacht, weil ich neulich mal in Wilschdorf einen Busfahrer mit Maske sah.
Da mir dies in den letzten Tagen auch öfter zu Ohren gekommen ist, habe ich mich nochmal belesen, um dies mit einer Quelle zu belegen.
§23 Abs. 4 der STVO besagt nämlich folgendes :
"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. "
So ist es, deshalb eigentlich nicht. Abgesehen davon wird auch gesagt dass der Sauerstoffmangel bei langem Tragen von den Dingern auch nicht zu unterschätzen ist und die Fahrtüchtigkeit ggf einschränken könnte. Also ich bin gottfroh dass ich mir beim Fahren son Teil nicht überziehen muss...
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Was die Regelung mit der weiteren Person betrifft war es nicht eigentlich die ganze Zeit so? Ich bin mir nicht sicher was das betrifft, aber die Regelung kommt mir bekannt vor.
Bis gestern durfte man sich in Sachsen vereinfacht gesagt nur für Bewegung/Sport mit einer anderen Person treffen, mit der man in der gleichen Wohnung lebt. Seit heute ist es nicht nur egal, weshalb man das Haus verlässt, sondern auch, mit was für einer Person man sich trifft. Hauptsache ist aber, dass es nur eine weitere Person ist.
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Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.
Interessant, das wusste ich noch nicht. Hätte ich auch nicht gedacht, weil ich neulich mal in Wilschdorf einen Busfahrer mit Maske sah.
Da mir dies in den letzten Tagen auch öfter zu Ohren gekommen ist, habe ich mich nochmal belesen, um dies mit einer Quelle zu belegen.
§23 Abs. 4 der STVO besagt nämlich folgendes :
"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. "
Auf der Facebook-Seite der DVB beschwerte sich heute jemand darüber, dass die Busfahrer keine Masken tragen. Wenig später antwortete die DVB: "das Fahrpersonal wird keinen Mundschutz tragen, da dadurch zum einen mit der Zeit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird und zum anderen gilt das Vermummungsverbot, wonach der Führer eines Fahrzeuges erkennbar sein muss."
Doch kurz darauf korrigierte man sich selbst: "Das Tragen des Nasen- und Mundschutzes ist für Bus- und Taxifahrer freiwillig möglich. Die StVO verbietet die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies dürfte in der Regel ausreichend sein, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern festzustellen."
Im Übrigen war vorhin im ZDF auch ein Beitrag zu sehen, in dem ein Busfahrer (aus Hanau) mit Maske bei der Arbeit gezeigt wurde.
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Ab Samstag müssen Fahrgäste im Regionalverkehr wieder vorn beim Fahrer einsteigen. Das meldete der VVO vor wenigen Minuten über Facebook.
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Ab den 25.04. fährt die S1 wieder an den Wochenenden und Feiertagen normal, somit wieder durchgängig 30-Minuten-Takt zwischen Meißen Triebischtal und Bad Schandau. An Werktagen bleibt der Stundentakt zwischen Pirna und Bad Schandau vorerst weiterhin bestehen sowie der Wegfall der Verstärkerzüge zwischen Meißen Triebischtal und Pirna.
Die S2 kehrt ab diesen Tag wieder in den Normalbetrieb zurück indem auch wieder an Samstagen bis Pirna.
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Ab dem 04.05. weitet die DVB ihr Angebot wieder aus. Derzeit sind neue Haltestellenfahrpläne für die Straßenbahn (auf dvb.de) voranden.
Das heißt:
Sa/So bleibt es wie bisher
Mo - Fr:
Linien 1, 2, 3, 4, 6, 7, 11, 13 aller 10 min
Linien 12 und 10 weiter alle 15 min und bis Tolkewitz
Linie 8 alle 20 min und wieder bis Südvorstadt (nur Mo - Fr bis ca. 21 Uhr, bis 01:30 Pendelwagen Infineon-Hellerau)
Linie 9 alle 20 min
Ich gehe davon aus, dass es auch noch eine offizielle Mitteilung der Verkehrsbetriebe geben wird.
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Ab dem 04.05. weitet die DVB ihr Angebot wieder aus. Derzeit sind neue Haltestellenfahrpläne für die Straßenbahn (auf dvb.de) voranden.
Das heißt:
Sa/So bleibt es wie bisher
Mo - Fr:
Linien 1, 2, 3, 4, 6, 7, 11, 13 aller 10 min
Linien 12 und 10 weiter alle 15 min und bis Tolkewitz
Linie 8 alle 20 min und wieder bis Südvorstadt (nur Mo - Fr bis ca. 21 Uhr, bis 01:30 Pendelwagen Infineon-Hellerau)
Linie 9 alle 20 min
Ich gehe davon aus, dass es auch noch eine offizielle Mitteilung der Verkehrsbetriebe geben wird.
Die Busse fahren soweit ich das jetzt richtig überflogen habe folgenden :
- 61,63,64,65,66,(75) wieder alle 10min
- 62 alle 15min
- Restlichen Buslinien verkehren wieder nach Normalfahrplan.
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- 62 alle 15min
Die 62 fährt wieder alle 10 min, morgens sogar mit der kurzzeitigen Verdichtung auf 5 min.
Auf fast allen Linien gibt es zudem marginale zeitliche Änderungen, da die Umläufe weiterhin pausenfähig bleiben sollen.
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- 62 alle 15min
Die 62 fährt wieder alle 10 min, morgens sogar mit der kurzzeitigen Verdichtung auf 5 min.
Auf fast allen Linien gibt es zudem marginale zeitliche Änderungen, da die Umläufe weiterhin pausenfähig bleiben sollen.
Dann steht dies bloß noch nicht in der Verbindungsauskunft dort zeigte man diese egal zu welcher Zeit noch alle 15min an ;)
Das mit den Pausen könnte man dann ruhig beibehalten ;)
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Das mit den Pausen geht spätestens dann nicht mehr, wenn alle Bahnen wieder aller 10min fahren. Ab da wird es vom Fuhrpark her wieder enger.
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Ab 30.05. tritt im DVB-Netz wieder der Normalfahrplan in Kraft bis auf wenige Ausnahmen:
Montag bis Freitag:
Die Straßenbahnlinien fahren bis auf die Linien 10 und 12 (weiterhin alle 15 Minuten) wieder im 10-Minuten-Takt (die 8 und 9 kommen hinzu).
Die Schülerverstärker fahren nur vereinzelt (derzeit 7/47+3/47), Studentenverstärker E3 entfällt (gesamtes Sommersemester).
Alle Buslinien außer Linie 79 (weiterhin 30-Minuten-Takt) fahren wieder nach den Standardfahrplan.
Samstag/Sonntag:
Standardfahrplan auf allen Linien (3, 4, 7, 9, 11 und 62 samstags wieder im 10-Minuten-Takt).
Die Straßenbahnlinie 8 fährt wieder durchgängig zwischen Hellerau und Südvorstadt.
Im Nachtverkehr bleibt an den Wochenenden weiterhin der 60-Minuten-Takt wie an allen anderen Tagen.
Die Bergbahnen und Elbfähren fahren nach den Sommerfahrplan.
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Ab 31.08.2020 fahren alle Linien wieder im Normalfahrplan mit Ausnahme des Nachtverkehrs am Wochenende, wo der 60-Minuten-Takt bestehen bleibt.
Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr wird nur bei Bedarf gehalten und deshalb muss wieder der Haltewunschtaster betätigt werden. An den Haltestellen sind dazu Hinweise ausgehangen und in den Fahrzeugen innen an die Türen geklebt.
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Aufgrund des neuen Lockdown gibt es wieder folgende Einschränkungen im VVO :
DVB verkehrt ab Mittwoch den 16.12 bis vorerst einschließlich Sonntag den 27.12 wieder im Reduzierten Fahrplan.
Die Linien 3,4,7 und 9 verkehren erst ab 9 Uhr im 10min Takt. Ansonsten ist das Angebot analog zum Ferienfahrplan.
An Heiligabend gibt es das Typischen Verkehrsangebot der vergangenen Jahre.
Die Verstärkerzüge der S3 entfallen seit Montag den 14.12.
Der Regionalverkehr verkehrt bis Jahresende uneingeschränkt im Schul- bzw. ab 23.12 im Ferienfahrplan.
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Ab den 28.12. gilt der Corona-Fahrplan mit weiteren Ausdünnungen, vorerst nur für die Straßenbahnlinien - die Fahrpläne sind bereits abrufbar. Vom Takt her wird an allen Tagen nach den Sonntags-Fahrplan gefahren. Bei den Buslinien ist momentan noch keine weitere Änderung nach Weihnachten.
Dieses Mal bleibt die Linie 8 an allen Tagen auf gesamter Strecke in Betrieb.
Wegen des beschlossenen Feuerwerk- und Versammlungsverbot an Silvester wird an diesen Tag durchgängig nach den Samstagfahrplan gefahren.
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Bei den Buslinien ist momentan noch keine weitere Änderung nach Weihnachten.
Hier wird es genau so kommen, analog des Frühjahres wird wieder nur alle 15 bzw. 30 Minuten gefahren.
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Genauso wird es wieder mit Ausnahme der Linie 81, die wie damals weiterhin in der HVZ alle 20 Minuten fährt.
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Ich schreibe es mal hier rein. Wenn nötig dann bitte verschieben.
Der Regionalverkehr hat seit heute auch seine Maskensmiley erhalten. Identisch zu dem der DVB nur in Blau ;)
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Ab 01.02.21 verdichtet die DVB ihr Angebot auf einigen Linien wieder.
In der HVZ fahren die Linien 2, 3, 7, 41, EV11, 61, 62 und 65 alle 10 Minuten. Die Linien 4 (zwischen Tolkewitz und Radebeul Ost) und 64 (zwischen Riegelplatz und Spenerstraße) fahren in der HVZ alle 7,5 Minuten.
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Zusätzlich zu erwähnen sind heute Verstärkerwagen die Operativ zum Einsatz kamen. Ich nehme an wird jetzt wohl öfters passieren?
Via Twitter wurde heute bekannt gegeben das kurzer Hand heute die 61 zwischen Schillerplatz und Fernsehturm/Weißig zwischen 13 und 17Uhr Verstärkt wird aufgrund höherer Fahrgastzahlen.
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Das wäre zumindest schön, wenn man immer kurzfristig auf höhere Fahrgastzahlen reagiert. An den letzten Wochenenden war auf der 61 ganz schön was los. Ich sah immer mal wieder richtig volle Busse Richtung Weißig fahren. Meist gefüllt mit Leuten, die ihre Skier dabei hatten.
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Die DVB meldet, dass ab Montag auf allen Straßenbahnlinien und den wichtigsten Buslinien montags bis freitags wieder alle 10 Minuten gefahren wird. Link (https://www.dvb.de/de-de/meta/presse/pressemitteilungen/2021/02/17/montag)
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Und - auch wenns so nicht drinsteht - auf den Nebenlinien alle 20 statt 30.
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Ab 24.7 entfällt bekanntlich die Anhaltepflicht.
Bei den DVB Bussen wo der Haltewunsch kurzgeschlossen wurde aufgrund der Automatischen Türsteuerung hinten (Solaris und Hess) wurden schon jetzt wieder auf Normalbetrieb umgerüstet. Dementsprechend entfällt die mehr oder minder Einsatzbeschränkung bis 20/21/22 Uhr.
Weiß jemand wie das bei den Subbis aussieht?
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Es kommt nun viel eher bereits ab den 12.07.
Bei Taeter Tours sind die meisten Fahrzeuge auch schon auf Normalbetrieb umgerüstet. 900 806-010 sind genauso wie 457 011-016 ohne Türöffner ausgerüstet indem auch Tür 3 vom Fahrer geöffnet und geschlossen wird.
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Nach den Sommerferien kehrt auch an Samstagen der Normalfahrplan wieder zurück indem die Linien 3, 4, 7, 9, 11, EV11, 61 und 62 wieder zwischen ca. 10 und 18 Uhr alle 10 Minuten fahren.
Nur der Nachtverkehr bleibt weiterhin im 60-Minuten-Takt.
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Die Linie 61 bleibt leider weiter beim 15-Minuten-Takt an Samstagen.
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Ab Samstag (4.12.21) gibt es wieder Einschränkungen im Angebot.
Mo-Fr
1, 2, 9 und 13 aller 15 min
8 aller 20 min und nur bis 19:30 Uhr
EV 3/13 aller 15 min
Samstag
alle Straßenbahn- und Buslinien nur im 15 min Takt (außer welche jetzt schon seltener fahren)
Linie 8 verkehrt nicht.
Sonntag
Linie 8 verkehrt nicht
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Seit den 20.12.2021 entfällt zunächst bis Jahresende die S2 zwischen Dresden Hbf und Pirna. In den vergangenen Wochen fielen oftmals Züge der Verstärker-S1 aus wegen fehlenden Personal was jetzt damit minimiert wird.
Auch während der Weihnachtsferien fährt die Linie 8 weiterhin nur an Werktagen im 20-Minuten-Takt tagsüber und entfällt an Heiligabend, Silvester und den Sonn-/Feiertagen. Die Linie 9 bleibt im 15-Minuten-Takt auch an den Werktagen. Alle anderen Linien fahren nach den Ferienfahrplan.
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Die DVB meldet auf ihrer Webseite:
NEU ab Samstag, den 15. Januar 2022: Öffnen aller Fahrgasttüren bei Halt! Auf Wunsch vieler Kundinnen und Kunden führen wir wieder das Öffnen aller Türen beim Stopp an Haltestellen ein. Im Gegensatz zur früheren Regelung gilt das allerdings nur, wenn ein Haltewunsch besteht. Wenn niemand aus- oder einsteigen möchte, wird weiterhin durchgefahren. Bei Bussen bleibt die Tür 1 beim Fahrpersonal weiterhin zu. Das Öffnen aller Türen soll zur Durchlüftung unserer Fahrzeuge beitragen und so die Keimbelastung der Luft im Fahrgastraum senken.
Eine positive Nachricht gibt es dagegen für die S2: Ab Montag wird wieder die komplette Strecke zwischen Pirna und Dresden Flughafen bedient.
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Ab den 31.01. fährt die Linie 8 wieder zu den gewohnten Einsatzzeiten zwischen Südvorstadt und Hellerau, Montag bis Freitag jedoch im 15-Minuten-Takt. Die Änderungen auf den anderen Linien bleiben weiterhin bestehen außer das der EV3/13 zum EV3 wird und dann im 10-Minuten-Takt fährt als Ersatz für die Linie 3 zwischen Bahnhof Neustadt und Wilder Mann.
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Bei den Bussen wurde im März 2020 der Vordereinstieg nach 20 Uhr mit Beginn von Corona abgeschafft, was nun endgültig ist: nachdem das seit fast zwei Jahren nicht mehr umgesetzt wird werden jetzt die Hinweis-Aufkleber an den Türen entfernt was bei fast allen Bussen erfolgt ist.
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Mit den Wegfall der 3G-Regel im ÖPNV ab den 20.03.2022 wird auch dementsprechend die Nachfrage wieder steigen, hinzu kommen noch die teuren Spritpreise. Deshalb kehrt nun ab den 19.03.2022 der Normalfahrplan wieder zurück bis auf wenige Ausnahmen.
Montag bis Freitag:
Die 1, 2, 8, 9, 13 und EV2 fahren wieder im 10-Minuten-Takt.
Die Verstärkung der 61 in der HVZ zwischen Löbtau und Strehlen auf 5-Minuten-Takt entfällt vorerst noch.
Samstag:
Die 3, 4, 7, 9, 11, 62 und EV3 kehren wieder zum 10-Minuten-Takt zurück.
Sonntag:
Keine Veränderungen.
Nachtverkehr:
Der 60-Minuten-Takt bleibt vorerst noch bestehen auch an den Wochenenden.
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Ab Montag entfällt auch bei der DVB nach über zwei Jahren die Absperrung im Bus vorne.
Man kann nun wieder vorne sitzen und auch vorne Einsteigen aber nur über den 2. Türflügel der 1. Türflügel soll weiterhin zur Distanzierung geschlossen bleiben.
Näheres dazu hier : https://www.tag24.de/dresden/dresdner-verkehrsbetriebe-ag/ab-montag-dvb-oeffnen-wieder-vordere-tuer-in-bussen-2422457 (https://www.tag24.de/dresden/dresdner-verkehrsbetriebe-ag/ab-montag-dvb-oeffnen-wieder-vordere-tuer-in-bussen-2422457)
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Ab Montag entfällt auch bei der DVB nach über zwei Jahren die Absperrung im Bus vorne.
Man kann nun wieder vorne sitzen und auch vorne Einsteigen aber nur über den 2. Türflügel der 1. Türflügel soll weiterhin zur Distanzierung geschlossen bleiben.
Näheres dazu hier : https://www.tag24.de/dresden/dresdner-verkehrsbetriebe-ag/ab-montag-dvb-oeffnen-wieder-vordere-tuer-in-bussen-2422457 (https://www.tag24.de/dresden/dresdner-verkehrsbetriebe-ag/ab-montag-dvb-oeffnen-wieder-vordere-tuer-in-bussen-2422457)
Schon längst überfällig. Dieser Platz wird auf vielen Buslinien dringend benötigt. Das sind immerhin 4 Sitzplätze und mindestens 4 Stehplätze.
Aber dass der Fahrkartenverkauf beim Fahrer entfällt, finde ich immer noch schwachsinnig.
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Aber dass der Fahrkartenverkauf beim Fahrer entfällt, finde ich immer noch schwachsinnig.
Das betrifft für meine Blätter v. a. die SaTra-Leistungen auf der 91/93. Wsl. wird man da auch nie mehr einen Fahrschein sehen. Aber sie können doch egtl. nicht ohne RBL fahren?!
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Aber dass der Fahrkartenverkauf beim Fahrer entfällt, finde ich immer noch schwachsinnig.
Das betrifft für meine Blätter v. a. die SaTra-Leistungen auf der 91/93. Wsl. wird man da auch nie mehr einen Fahrschein sehen. Aber sie können doch egtl. nicht ohne RBL fahren?!
Das ist auch so ein Schwachsinn. 91 und 93 sind doch vom gesunden Menschenverstand her Regionallinien. Satra fährt dort ja grundsätzlich mit dem Regio-RBL. Ich bin da zu ahnnungslos, aber würde das nicht problemlos einen Fahrscheinverkauf ermöglichen? Doch was da los ist ... vor einiger Zeit bin ich da mal mit einem Citaro (PIR-ST 439, seit Monaten im Bestand!) mitgefahren, der war komplett unaufgerüstet (Steckschild aus Kopierpapier, hust) und hatte nicht einmal einen Entwerter an Bord. Hätte dann der Fahrer, der hinter einem Absperrband ist, mit Kulli Zone und Datum/Uhrzeit draufschmieren müssen? So generell lädt das doch zum Schwarzfahren ein. Gibt's da überhaupt Kontrollen? So vom Gefühl her werden dort wohl keine Automaten (über die ich mich in der 4 dauernd aufrege, weil sie mal wieder kein Zweizonensortiment verkaufen) verbaut.
Wie läuft es eigentlich bei Müller auf der 98?
Danke schonmal für erhellende Antworten.
Wenn es woanders besser passt, bitte verschieben.
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Wie läuft es eigentlich bei Müller auf der 98?
Da ist alles vorbildlich.
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Das betrifft für meine Blätter v. a. die SaTra-Leistungen auf der 91/93. Wsl. wird man da auch nie mehr einen Fahrschein sehen. Aber sie können doch egtl. nicht ohne RBL fahren?!
Die 91 und 93 sind doch Satra-eigene Linien? Inwiefern sollen die beiden Linien durch Entscheidungen der DVB betroffen sein?
Das ist auch so ein Schwachsinn. 91 und 93 sind doch vom gesunden Menschenverstand her Regionallinien. Satra fährt dort ja grundsätzlich mit dem Regio-RBL. Ich bin da zu ahnnungslos, aber würde das nicht problemlos einen Fahrscheinverkauf ermöglichen?
Die 91 und 93 fahren nur auf Gebiet der Landeshauptstadt Dresden. Warum sollen das dann Regionallinien sein? Nur wegen des Regio-RBLs? Wenn der RVSOE auf seinen eigenen Stadtbuslinien mit Regio-RBL fährt, bleiben die Linien doch trotzdem Stadtbuslinien.
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Die 91 und 93 fahren nur auf Gebiet der Landeshauptstadt Dresden. Warum sollen das dann Regionallinien sein? Nur wegen des Regio-RBLs? Wenn der RVSOE auf seinen eigenen Stadtbuslinien mit Regio-RBL fährt, bleiben die Linien doch trotzdem Stadtbuslinien.
Nein, nicht wegen dem RBL. Die beiden Sätze wollte ich eigentlich nicht in Verbindung bringen.
91 und 93 sind für mich trotz der niedrigen Nummern Regionallinien, weil sie nicht in der Stadt fahren. Mit Stadt ist Stadt, und nicht "innerhalb der Grenzen der LH DD" gemeint. Etwas platt gesagt: Die fahren dauernd an Ortseingangsschildern und kurz danach an Ortsausgangsschildern vorbei, und zwischendurch sieht man auch mal Landschaft!
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Die 91 und 93 sind doch Satra-eigene Linien? Inwiefern sollen die beiden Linien durch Entscheidungen der DVB betroffen sein?
Ob sie aber auch dort noch die RBL-Hoheit haben, konnte nicht geklärt werden. Sämtliche Anfrageversuche dahingehend wurden schroff abgeblockt.
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Die SZ berichtet heute, dass die DVB erneut eine Einschränkung des Angebots plant. Unter anderem machen sich steigende Corona-Zahlen bemerkbar (13 % Krankenstand), aber es gibt auch andere Gründe. Ob bzw. welche Linien betroffen sind, soll bis nächste Woche entschieden werden.
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Nach den 15.07. kommt so oder so der Ferienfahrplan.
Die Linie 3 verkehrt auch an allen Tagen nur alle 15 Minuten weil diese am Albertplatz mit der Linie 6 kombiniert wird aufgrund der Baumaßnahme Antonstraße, welche über die gesamten Sommerferien geht.
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Nach den 15.07. kommt so oder so der Ferienfahrplan.
Die Linie 3 verkehrt auch an allen Tagen nur alle 15 Minuten weil diese am Albertplatz mit der Linie 6 kombiniert wird aufgrund der Baumaßnahme Antonstraße, welche über die gesamten Sommerferien geht.
Ich hab gehört, dass die 6 alle 10min verkehren soll aufgrund der Kombination. Mal sehen was es wird.
PS: Hat sich erledigt. Laut Haltestellenfahrplan wie von dir geschrieben alle 15min.
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Im Ferienplan wurde auch die 8 stark eingeschränkt.
Reduziert auf den "Buschexpress" Hellerau <-> Infineon Süd. In der Woche im 20min Takt und am Wochenende sowie im Früh/Spätverkehr im 30min Takt.