Frage: Fährbetrieb bis zu welchem Wasserstand
« am: 02. Februar 2013, 16:50 »
Angesichts des momentanen Hochwassers der Elbe und der daraus resultierenden Einstellung des Fährbetriebes (Pillnitz-Kl.zsch. und Joh.-Neust.) hab ich mal ne Frage: Weiß jemand, ob es bei den DVB Richtlinien gibt, bis zu welchem Wasserstand bzw. Hochwasser-Meldestufe der Fährbetrieb aufrecht erhalten wird oder ob das von der Landeshochwasserzentrale angewiesen wird. In dem Zusammenhang interessiert mich noch, warum für Auto- und Personenfähre Pillnitz verschiedene Einstellungswasserstände gelten und wie ist das in den Landkreisen, namentlich in Stadt Wehlen und Rathen, wo die Fähre ja die Verbindung Ortskern - Bahnhof ist. Denjenigen, die Licht ins Dunkel bringen können, schon mal vorab Danke.
Bist du beim Trinken, so bleib auch dabei. Deine Frau schimpft um zehn genau so wie um zwei.

Re:Frage: Fährbetrieb bis zu welchem Wasserstand
« Antwort #1 am: 03. Februar 2013, 00:53 »
Moin,

Mein Kumpel arbeitet in der Schifffahrt und sagte mir mal, dass die Schiffe allgemein gesehen bis zum eintreten der 2ten Alarmstufe schippern dürfen. Im Falle von Dresden bzw. den Dresdner Fähren eben bis zur 5m Marke.

Grüßchen
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Re:Frage: Fährbetrieb bis zu welchem Wasserstand
« Antwort #2 am: 03. Februar 2013, 21:22 »
Im Fahrplanbuch 2013 sind folgende Angaben enthalten:

Linie F17 fährt bis 4,20 m Pegelstand, Linie F14 Autofähre fährt bis 4,50 m Pegelstand, F16 bis 5,75 m und die F14 Personenfähre bis 6,50 m.