ÖPNV-Forum Dresden
Regional- und Fährverkehr im VVO => Regionalverkehr auf der Straße => Thema gestartet von: 1116 246-8 am 23. März 2012, 18:17
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Hallo,
dürfen RVD-Kontrolleure, auf der DVB-Linie 86 zwischen Heidenau und Laubegast, von mir meinen Fahrschein verlangen.
Es darf die um 11.08 Uhr ab Heidenau (eine RVD-Fahrt)
Vielleicht wisst ihr mehr darüber ???
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Warum sollten Sie es nicht dürfen? Solange man einen gültigen Fahrschein hat, ist doch alles in Ordnung. :)
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Und ob die das dürfen. Es ist wie erwähnt ein RVD-Kurs, da heißt, da hat das Unternehmen das Hausrecht und darf daher auch selber prüfen, ob alle Fahrgäste einen gültigen Fahrausweis besitzen.
In München gab es mal Übelegungen, Prüfer Querbeet-Unternehmen einzusetzen, d.h. S-Bahn-Prüfer dürften dann auch in U-Bahn, Bus und Tram kontrollieren und MVG-Kontrollettis auch in der S-Bahn. Hat sich zerschlagen, da die MVG auf Kontrolle in Zivil setzt, während die S-Bahner Unternehmenskleidung zu tragen haben.
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Beider CVAG hat man die Kontrollen auch an einen externen Unternehmen weiter gegeben die sind aber schon von weiten zu erkennen mit Ihren komischen Geräten.
Tschau Jan