PIR-ST 329 hatte gestern einen Unfall. Aufgrund des Hohen Schadens wird über eine Ausmusterung nachgedacht.
(Was ich mir aber beim besten Willen eher nicht vorstellen kann, da Satra nicht Unfallverursacher war und somit in der Therorie alles von der Versicherung bekommt.)
Das bedeutet jetzt nicht, dass die Versicherung beliebig hohe Reparaturkosten bezahlt: Es gibt da die „130-Prozent-Regel“: Die vollständige, sachgerechte Unfallreparatur darf nur maximal 130 Prozent des Preises kosten, der ein vergleichbarer, intakter Bus beim Gebrauchtwagenhändler kostet.
Ansonsten handelt es sich um einen „wirtschaftlichen Totalschaden“ und die Versicherung zahlt nur den Preis, den der Gebrauchtwagenhändler für einen vergleichbaren, intakten Bus verlangt abzüglich den Preis, den ein Schrotthändler für den „kaputten“ Bus bietet.
Jedoch dürfte dann über „Reparatur oder Komplettaustausch (Ausmusterung)“ nicht Satra, sondern die Versicherung entscheiden.