Antw:Einschränkungen wegen dem Coronavirus
« Antwort #15 am: 30. März 2020, 19:00 »
Ab 01.04 2020 gibt es weitere Einschränkungen:

Straßenbahn:

Die Linie 8 entfällt mit Ausnahme des Abschnitt Infineon Süd - Hellerau, der täglich alle 30 Minuten mit einen ZR-Wagen gefahren wird mit Anschluss von und zur Linie 7
- auf den übrigen Linien vorerst keine Veränderung.

So ganz stimmt das auch nicht. Die Linien 3, 4, 7, 9 und 11 fahren ab 01.04. nur noch alle 15 Minuten. Das wurde zwar schon vor einigen Tagen mal als Änderung gemeldet, wurde allerdings noch nicht umgesetzt. Die fünf Linien fahren aktuell noch alle 10 Minuten.

Antw:Einschränkungen wegen dem Coronavirus
« Antwort #16 am: 30. März 2020, 20:08 »
S3:
- verkehrt nur noch zwischen Hauptbahnhof und Tharandt
aber nur im Stundentakt

Der RE 3 wird fast zwischen Dresden Hbf und Zwickau (Sachs) Hbf, eingestellt.
LG Roberto - aus der Universitätstadt Freiberg

Antw:Einschränkungen wegen dem Coronavirus
« Antwort #17 am: 30. März 2020, 20:41 »
Der Trilex wird ab 04.04.2020 stark eingeschränkt. Infos beim VVO.
Eisbär, aus Winterliebe! .... und Liebe zu Speiseeis ....

Viele Grüße - Fabian

Antw:Einschränkungen wegen dem Coronavirus
« Antwort #18 am: 31. März 2020, 08:07 »
- 60er-Linien und 75 keine Veränderung
Das ist so nicht ganz richtig, die 66 fuhr ja bisher noch alle 10 Minuten, dann neu nur noch alle 15 mit entsprechenden Fahrplananpassungen. Ich nehme an, dass das auf allen anderen 60er-Linien auch so ist, da bisher ja nur Kurse ausgefallen sind, der Fahrplan aber nicht angefasst wurde.
"Hören Sie mir auf mit der Realität, wir sind Theoretiker!"

Antw:Einschränkungen wegen dem Coronavirus
« Antwort #19 am: 16. April 2020, 12:16 »
Ab Montag, 20.04.2020, fährt die S2 wieder montags bis freitags bis Pirna. In den Landkreisen fahren die Buslinien wieder nach dem Schulfahrplan.

Quelle: VVO

EDIT: S2 samstags noch nicht bis Pirna
« Letzte Änderung: 17. April 2020, 13:17 von Lion´s City G »

Antw:Einschränkungen wegen dem Coronavirus
« Antwort #20 am: 18. April 2020, 10:15 »
Außerdem gilt ab Montag, dem 20.04, sachsenweit Mundschutzpflicht im ÖPNV und in Supermärkten.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #21 am: 18. April 2020, 21:02 »
Übrigens, laut SZ müssen verständlicherweise auch Busfahrer eine Maske tragen. Außerdem ist die Ausgangsperre ja ab Montag aufgehoben, was wohl zu wieder mehr Fahrgästen führen wird.
Eisbär, aus Winterliebe! .... und Liebe zu Speiseeis ....

Viele Grüße - Fabian

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #22 am: 19. April 2020, 01:52 »
Übrigens, laut SZ müssen verständlicherweise auch Busfahrer eine Maske tragen.
Müssen Sie das? Laut https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html "ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs" verpflichtend. Allerdings: Benutzt ein Busfahrer den Bus oder fährt er ihn?

Ungeachtet dessen: Die Pflicht ist ohne Bußgelder. Wer also keinen Mundschutz hat kann nicht bestraft werden. Und die Busfahrer (analog die von anderen Verkerhsmitteln) sind nicht für die Durchsetzung zuständig, dafür gibt es die entsprechenden Stellen.

Als nächstes eröffnen wir noch die Diskussion um die Anweisung der DVB, dass überall gehalten wird und die Türen geöffnet werden. Nur damit die Fahrgäste keinen Haltewunschtaster betätigen müssen. Allerdings: Festhalten müssen sich die Fahrgäste auch, da fragt keiner ob was berührt wird.

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MAN NG 312

  • Man lernt nie aus! ;)
Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #23 am: 19. April 2020, 03:38 »
Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.


Und man kann den ÖPNV schon Grundlegend nutzen ohne was anfassen zu müssen. Durch den gezwungen Halt kann man erst bei Halt des zb Busses erst Aufstehen und Aussteigen so das man sich gar nicht erst festhalten muss ;)


Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #24 am: 19. April 2020, 08:26 »
https://www.saechsische.de/wieder-mehr-busse-und-bahnen-vvo-reginalverkehr-corona-5194764.html
Gemeint war dieser Artikel:
Zitat von: sächsische.de
Zur weiteren Eindämmung des Virus müssen die Busfahrer sowie alle anderen Passagiere - auch die Schüler - einen Mund-Nase-Schutz während der Beförderung  in Bus und Bahn tragen.
Das war wohl eine Ente. Quack.
Den Blitzer verstehe ich auch. Hab' daran noch gar nicht gedacht. Was machen denn Taxifahrer, die ja wirklich sich oder den Fahrgast schnell anstecken?

Dann hatte ich wohl Unrecht, mir kam es auch schon etwas komisch vor.
« Letzte Änderung: 19. April 2020, 08:28 von Eisbär »
Eisbär, aus Winterliebe! .... und Liebe zu Speiseeis ....

Viele Grüße - Fabian

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #25 am: 19. April 2020, 15:02 »
Übrigens, laut SZ müssen verständlicherweise auch Busfahrer eine Maske tragen. Außerdem ist die Ausgangsperre ja ab Montag aufgehoben, was wohl zu wieder mehr Fahrgästen führen wird.

Übrigens, laut SZ müssen verständlicherweise auch Busfahrer eine Maske tragen.
Müssen Sie das? Laut https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html "ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs" verpflichtend. Allerdings: Benutzt ein Busfahrer den Bus oder fährt er ihn?

Ungeachtet dessen: Die Pflicht ist ohne Bußgelder. Wer also keinen Mundschutz hat kann nicht bestraft werden. Und die Busfahrer (analog die von anderen Verkerhsmitteln) sind nicht für die Durchsetzung zuständig, dafür gibt es die entsprechenden Stellen.

Als nächstes eröffnen wir noch die Diskussion um die Anweisung der DVB, dass überall gehalten wird und die Türen geöffnet werden. Nur damit die Fahrgäste keinen Haltewunschtaster betätigen müssen. Allerdings: Festhalten müssen sich die Fahrgäste auch, da fragt keiner ob was berührt wird.

Um ein paar Dinge hier klar zu stellen:

1. Nein, die Busfahrer müssen keine Maske tragen. Warum denn auch, es darf doch eh niemand vorne einsteigen.

2. Das "Aufheben der Aufgangsperre" wird die Fahrgastzahlen, wenn überhaupt nur wenig erhöhen. Der einzige Unterschied der hiedurch entsteht ist das man auch ohne triftigen Grund das Haus verlassen darf, wenn man aber mal schaut was als triftiger Grund bezeichnet wird, nämlich Einkaufen, zur Arbeit fahren, Sport machen, mit dem Hund Gassi gehen und einen Spaziergang machen. Warum sollte man das Haus sonst verlassen, wenn nicht aus einem dieser Gründe (Kontaktbeschränkungen gelten ja weiterhin). Wenn man das jetzt mal etwas genauer gelesen hat, stellt sich die Frage: Was ändert sich eigentlich durch das "Aufheben der Ausgangsperre"?

3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen. Bleibt nur noch die Frage wie man das kontrollieren soll? Da müsste ja eigentlich der Fahrer die Erlaubnis bekommen, solche Bußgelder zu verteilen, wobei der ja auch mit dem Fahren beschäftigt ist. Werden dann also extra "Kontrolleure" mitfahren?

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #26 am: 19. April 2020, 15:42 »
3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.
Bitte hierfür eine zitierfähige Quelle angeben. In https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020-04-15_CoronaSchutzverordnung_Bussgeldkatalog.pdf ist dazu nichts zu finden, auf https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5637 steht: "Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden bei fahrlässiger Begehung oder geringfügigen Verstößen." Kurz gesagt: Das Bußgeld kann auf ein Verwarngeld reduziert werden. Was geahndet werden kann steht im Bußgeldkatalog. Und da findet man zur Mundschutzpflicht... nichts!

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #27 am: 19. April 2020, 17:02 »
Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.

Interessant, das wusste ich noch nicht. Hätte ich auch nicht gedacht, weil ich neulich mal in Wilschdorf einen Busfahrer mit Maske sah.

1. 2. Das "Aufheben der Aufgangsperre" wird die Fahrgastzahlen, wenn überhaupt nur wenig erhöhen. Der einzige Unterschied der hiedurch entsteht ist das man auch ohne triftigen Grund das Haus verlassen darf, wenn man aber mal schaut was als triftiger Grund bezeichnet wird, nämlich Einkaufen, zur Arbeit fahren, Sport machen, mit dem Hund Gassi gehen und einen Spaziergang machen. Warum sollte man das Haus sonst verlassen, wenn nicht aus einem dieser Gründe (Kontaktbeschränkungen gelten ja weiterhin). Wenn man das jetzt mal etwas genauer gelesen hat, stellt sich die Frage: Was ändert sich eigentlich durch das "Aufheben der Ausgangsperre"?

Es öffnen nun wieder viele Geschäfte, wodurch wieder mehr Leute zur Arbeit fahren müssen, aber auch zum Einkaufen fahren können. Mit dem Aufheben der 15-km-Grenze werden z. B. auch wieder Fahrten in die Sächsische Schweiz möglich. Des Weiteren darf man sich nun auch wieder mit einer nicht im gleichen Haushalt lebenden Person treffen.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #28 am: 19. April 2020, 17:43 »
3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.
Bitte hierfür eine zitierfähige Quelle angeben.
[...]
Kurz gesagt: Das Bußgeld kann auf ein Verwarngeld reduziert werden. Was geahndet werden kann steht im Bußgeldkatalog. Und da findet man zur Mundschutzpflicht... nichts!

Zunächst einmal steht in §56 OWIGSatz 1:
Zitat
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Da steht insbesondere nicht, dass ein Verwarnungsgeld nur für solche Ordnungswidrigkeiten erhoben werden kann, für die eigentlich ein Bußgeld fällig wäre, sondern grundsätzlich erstmal für alle Ordnungswidrigkeiten.

Weiterhin ist in der SächsCoronaSchVO (Fassung vom 17.4.) in §3 "die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sofern eine Mund-Nasenbedeckung getragen wird" als Ausnahme vom "Verbot von Ansammlungen von Menschen" formuliert.

Daher verstößt, wer ohne Mund und Nase zu bedecken den ÖPNV benutzt, (jedenfalls wenn genug Passagiere im Fahrzeug sind, dass man von einer Ansammlung sprechen kann) gegen ebendieses Verbot, denn er/sie nimmt ja an einer Menschenansammlung teil, und fällt nicht unter eine der erlaubten Ausnahmen. Dafür ist laut Bußgeldkatalog also eigentlich ein Bußgeld i.H.v 150€ fällig. Die zuständige Behörde kann aber ihr Ermessen ausüben und stattdessen eine Verwarnung aussprechen, die entweder gar nichts oder zwischen 5 und 55€ kostet, wobei der Bußgeldkatalog für fahrlässige Begehung oder geringfügige Verstöße 50€ empfiehlt.

Nur in dem Fall, dass man in einem weitgehend leeren Verkehrsmittel ohne "Mund-Nasebedeckung" mitfährt, wäre es etwas abenteuerlich, ohne Vorhandensein einer Menschenansammlung eine Rechtsgrundlage für ein Buß- oder Verwarnungsgeld herbeizaubern zu wollen. Um das auszunutzen müsste man sich aber jederzeit bereithalten, falls mehr Passagiere einsteigen wollen, entweder die mitgeführte Maske anzulegen, oder auszusteigen bevor diese einsteigen.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #29 am: 19. April 2020, 19:27 »
3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.
Bitte hierfür eine zitierfähige Quelle angeben. In https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020-04-15_CoronaSchutzverordnung_Bussgeldkatalog.pdf ist dazu nichts zu finden, auf https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5637 steht: "Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden bei fahrlässiger Begehung oder geringfügigen Verstößen." Kurz gesagt: Das Bußgeld kann auf ein Verwarngeld reduziert werden. Was geahndet werden kann steht im Bußgeldkatalog. Und da findet man zur Mundschutzpflicht... nichts!

Ich muss ehrlich sein eine wirklich zitierfähige Quelle hatte ich nicht. Diese Information habe ich aus der Bild bezogen.