3. Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.
Bitte hierfür eine zitierfähige Quelle angeben.
[...]
Kurz gesagt: Das Bußgeld kann auf ein Verwarngeld reduziert werden. Was geahndet werden kann steht im Bußgeldkatalog. Und da findet man zur Mundschutzpflicht... nichts!
Zunächst einmal steht in
§56 OWIGSatz 1:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Da steht insbesondere nicht, dass ein Verwarnungsgeld
nur für solche Ordnungswidrigkeiten erhoben werden kann, für die
eigentlich ein Bußgeld fällig wäre, sondern grundsätzlich erstmal für alle Ordnungswidrigkeiten.
Weiterhin ist in der
SächsCoronaSchVO (Fassung vom 17.4.) in §3 "die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sofern eine Mund-Nasenbedeckung getragen wird" als
Ausnahme vom "Verbot von Ansammlungen von Menschen" formuliert.
Daher verstößt, wer ohne Mund und Nase zu bedecken den ÖPNV benutzt, (jedenfalls wenn genug Passagiere im Fahrzeug sind, dass man von einer
Ansammlung sprechen kann) gegen ebendieses Verbot, denn er/sie nimmt ja an einer Menschenansammlung teil, und fällt nicht unter eine der erlaubten Ausnahmen. Dafür ist laut Bußgeldkatalog also eigentlich ein Bußgeld i.H.v 150€ fällig. Die zuständige Behörde kann aber ihr Ermessen ausüben und stattdessen eine Verwarnung aussprechen, die entweder gar nichts oder zwischen 5 und 55€ kostet, wobei der Bußgeldkatalog für fahrlässige Begehung oder geringfügige Verstöße 50€ empfiehlt.
Nur in dem Fall, dass man in einem
weitgehend leeren Verkehrsmittel ohne "Mund-Nasebedeckung" mitfährt, wäre es etwas abenteuerlich, ohne Vorhandensein einer Menschenansammlung eine Rechtsgrundlage für ein Buß- oder Verwarnungsgeld herbeizaubern zu wollen. Um das auszunutzen müsste man sich aber jederzeit bereithalten, falls mehr Passagiere einsteigen wollen, entweder die mitgeführte Maske anzulegen, oder auszusteigen bevor diese einsteigen.