Angesichts des momentanen Hochwassers der Elbe und der daraus resultierenden Einstellung des Fährbetriebes (Pillnitz-Kl.zsch. und Joh.-Neust.) hab ich mal ne Frage: Weiß jemand, ob es bei den DVB Richtlinien gibt, bis zu welchem Wasserstand bzw. Hochwasser-Meldestufe der Fährbetrieb aufrecht erhalten wird oder ob das von der Landeshochwasserzentrale angewiesen wird. In dem Zusammenhang interessiert mich noch, warum für Auto- und Personenfähre Pillnitz verschiedene Einstellungswasserstände gelten und wie ist das in den Landkreisen, namentlich in Stadt Wehlen und Rathen, wo die Fähre ja die Verbindung Ortskern - Bahnhof ist. Denjenigen, die Licht ins Dunkel bringen können, schon mal vorab Danke.