Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #30 am: 19. April 2020, 19:39 »
1. 2. Das "Aufheben der Aufgangsperre" wird die Fahrgastzahlen, wenn überhaupt nur wenig erhöhen. Der einzige Unterschied der hiedurch entsteht ist das man auch ohne triftigen Grund das Haus verlassen darf, wenn man aber mal schaut was als triftiger Grund bezeichnet wird, nämlich Einkaufen, zur Arbeit fahren, Sport machen, mit dem Hund Gassi gehen und einen Spaziergang machen. Warum sollte man das Haus sonst verlassen, wenn nicht aus einem dieser Gründe (Kontaktbeschränkungen gelten ja weiterhin). Wenn man das jetzt mal etwas genauer gelesen hat, stellt sich die Frage: Was ändert sich eigentlich durch das "Aufheben der Ausgangsperre"?

Es öffnen nun wieder viele Geschäfte, wodurch wieder mehr Leute zur Arbeit fahren müssen, aber auch zum Einkaufen fahren können. Mit dem Aufheben der 15-km-Grenze werden z. B. auch wieder Fahrten in die Sächsische Schweiz möglich. Des Weiteren darf man sich nun auch wieder mit einer nicht im gleichen Haushalt lebenden Person treffen.
Die Geschäftsöffnung hat, aber nichts mit der Aufhebung der Ausgangssperre zu tun, sondern wurde seperat vom Bund beschlossen und jetzt durch die sächsische Regierung durchgesetzt, allerdings muss ich dir grundlegend rechtgeben das dadurch die Fahrgastzahlen ansteigen könnten.
Ich glaube aber nicht das deswegen besonders viele Leute in die Sächsische Schweiz fahren werden, momentan gibt es eigentlich andere Prioritäten.
Was die Regelung mit der weiteren Person betrifft war es nicht eigentlich die ganze Zeit so? Ich bin mir nicht sicher was das betrifft, aber die Regelung kommt mir bekannt vor.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #31 am: 19. April 2020, 22:17 »
Wer keinen Mundschutz trägt, muss eine Strafe von 50€ zahlen.

Derzeit steht der Tatbestand des Missachtens der Mundschutzpflicht noch nicht im Bußgeldkatalog. Ich kann mir aber vorstellen, dass das bald nachgeholt wird.


Bleibt nur noch die Frage wie man das kontrollieren soll?

Die Kontrolle muss die Polizei oder der gemeindliche Vollzugsdienst durchführen, da nur diese das Recht zur Personalienerfassung haben. Alle anderen müssen den Täter unerkannt laufen lassen, da der Maskenverstoß keine Straftat ist.

Der Bußgeldbescheid kommt dann von der Bußgeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Dafür hat sie sechs Monate Zeit.

Die DVB selbst kann die „Maskenmuffel“ höchstens rauswerfen.

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MAN NG 312

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Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #32 am: 20. April 2020, 01:05 »
Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.

Interessant, das wusste ich noch nicht. Hätte ich auch nicht gedacht, weil ich neulich mal in Wilschdorf einen Busfahrer mit Maske sah.

Da mir dies in den letzten Tagen auch öfter zu Ohren gekommen ist, habe ich mich nochmal belesen, um dies mit einer Quelle zu belegen.

§23 Abs. 4 der STVO besagt nämlich folgendes :

"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. "

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #33 am: 20. April 2020, 10:19 »
Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.

Interessant, das wusste ich noch nicht. Hätte ich auch nicht gedacht, weil ich neulich mal in Wilschdorf einen Busfahrer mit Maske sah.

Da mir dies in den letzten Tagen auch öfter zu Ohren gekommen ist, habe ich mich nochmal belesen, um dies mit einer Quelle zu belegen.

§23 Abs. 4 der STVO besagt nämlich folgendes :

"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. "

So ist es, deshalb eigentlich nicht. Abgesehen davon wird auch gesagt dass der Sauerstoffmangel bei langem Tragen von den Dingern auch nicht zu unterschätzen ist und die Fahrtüchtigkeit ggf einschränken könnte. Also ich bin gottfroh dass ich mir beim Fahren son Teil nicht überziehen muss...

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #34 am: 20. April 2020, 13:56 »
Was die Regelung mit der weiteren Person betrifft war es nicht eigentlich die ganze Zeit so? Ich bin mir nicht sicher was das betrifft, aber die Regelung kommt mir bekannt vor.

Bis gestern durfte man sich in Sachsen vereinfacht gesagt nur für Bewegung/Sport mit einer anderen Person treffen, mit der man in der gleichen Wohnung lebt. Seit heute ist es nicht nur egal, weshalb man das Haus verlässt, sondern auch, mit was für einer Person man sich trifft. Hauptsache ist aber, dass es nur eine weitere Person ist.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #35 am: 20. April 2020, 17:55 »
Grundzusätzlich dürfen Busfahrer keine Maske tragen dadurch das sie Fahrer sind und erkennbar sein müssen zb. beim Blitzer.
So ist mein Wissensstand.

Interessant, das wusste ich noch nicht. Hätte ich auch nicht gedacht, weil ich neulich mal in Wilschdorf einen Busfahrer mit Maske sah.

Da mir dies in den letzten Tagen auch öfter zu Ohren gekommen ist, habe ich mich nochmal belesen, um dies mit einer Quelle zu belegen.

§23 Abs. 4 der STVO besagt nämlich folgendes :

"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. "

Auf der Facebook-Seite der DVB beschwerte sich heute jemand darüber, dass die Busfahrer keine Masken tragen. Wenig später antwortete die DVB: "das Fahrpersonal wird keinen Mundschutz tragen, da dadurch zum einen mit der Zeit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird und zum anderen gilt das Vermummungsverbot, wonach der Führer eines Fahrzeuges erkennbar sein muss."

Doch kurz darauf korrigierte man sich selbst: "Das Tragen des Nasen- und Mundschutzes ist für Bus- und Taxifahrer freiwillig möglich. Die StVO verbietet die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies dürfte in der Regel ausreichend sein, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern festzustellen."

Im Übrigen war vorhin im ZDF auch ein Beitrag zu sehen, in dem ein Busfahrer (aus Hanau) mit Maske bei der Arbeit gezeigt wurde.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #36 am: 22. April 2020, 11:16 »
Ab Samstag müssen Fahrgäste im Regionalverkehr wieder vorn beim Fahrer einsteigen. Das meldete der VVO vor wenigen Minuten über Facebook.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #37 am: 22. April 2020, 14:10 »
Ab den 25.04. fährt die S1 wieder an den Wochenenden und Feiertagen normal, somit wieder durchgängig 30-Minuten-Takt zwischen Meißen Triebischtal und Bad Schandau. An Werktagen bleibt der Stundentakt zwischen Pirna und Bad Schandau vorerst weiterhin bestehen sowie der Wegfall der Verstärkerzüge zwischen Meißen Triebischtal und Pirna.

Die S2 kehrt ab diesen Tag wieder in den Normalbetrieb zurück indem auch wieder an Samstagen bis Pirna.
« Letzte Änderung: 22. April 2020, 14:15 von tatrafanDD »

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #38 am: 27. April 2020, 12:20 »
Ab dem 04.05. weitet die DVB ihr Angebot wieder aus. Derzeit sind neue Haltestellenfahrpläne für die Straßenbahn (auf dvb.de) voranden.
Das heißt:

Sa/So bleibt es wie bisher

Mo - Fr:
            Linien 1, 2, 3, 4, 6, 7, 11, 13 aller 10 min
            Linien 12 und 10 weiter alle 15 min und bis Tolkewitz
            Linie   8 alle 20 min und wieder bis Südvorstadt (nur Mo - Fr bis ca. 21 Uhr, bis 01:30 Pendelwagen Infineon-Hellerau)
            Linie   9 alle 20 min

Ich gehe davon aus, dass es auch noch eine offizielle Mitteilung der Verkehrsbetriebe geben wird.

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Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #39 am: 29. April 2020, 09:58 »
Ab dem 04.05. weitet die DVB ihr Angebot wieder aus. Derzeit sind neue Haltestellenfahrpläne für die Straßenbahn (auf dvb.de) voranden.
Das heißt:

Sa/So bleibt es wie bisher

Mo - Fr:
            Linien 1, 2, 3, 4, 6, 7, 11, 13 aller 10 min
            Linien 12 und 10 weiter alle 15 min und bis Tolkewitz
            Linie   8 alle 20 min und wieder bis Südvorstadt (nur Mo - Fr bis ca. 21 Uhr, bis 01:30 Pendelwagen Infineon-Hellerau)
            Linie   9 alle 20 min

Ich gehe davon aus, dass es auch noch eine offizielle Mitteilung der Verkehrsbetriebe geben wird.

Die Busse fahren soweit ich das jetzt richtig überflogen habe folgenden :

- 61,63,64,65,66,(75) wieder alle 10min
- 62 alle 15min
- Restlichen Buslinien verkehren wieder nach Normalfahrplan.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #40 am: 29. April 2020, 13:30 »
- 62 alle 15min
Die 62 fährt wieder alle 10 min, morgens sogar mit der kurzzeitigen Verdichtung auf 5 min.
Auf fast allen Linien gibt es zudem marginale zeitliche Änderungen, da die Umläufe weiterhin pausenfähig bleiben sollen.
"Hören Sie mir auf mit der Realität, wir sind Theoretiker!"

*

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Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #41 am: 29. April 2020, 16:04 »
- 62 alle 15min
Die 62 fährt wieder alle 10 min, morgens sogar mit der kurzzeitigen Verdichtung auf 5 min.
Auf fast allen Linien gibt es zudem marginale zeitliche Änderungen, da die Umläufe weiterhin pausenfähig bleiben sollen.

Dann steht dies bloß noch nicht in der Verbindungsauskunft dort zeigte man diese egal zu welcher Zeit noch alle 15min an ;)

Das mit den Pausen könnte man dann ruhig beibehalten ;)

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #42 am: 29. April 2020, 23:47 »
Das mit den Pausen geht spätestens dann nicht mehr, wenn alle Bahnen wieder aller 10min fahren. Ab da wird es vom Fuhrpark her wieder enger.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #43 am: 26. Mai 2020, 23:02 »
Ab 30.05. tritt im DVB-Netz wieder der Normalfahrplan in Kraft bis auf wenige Ausnahmen:

Montag bis Freitag:

Die Straßenbahnlinien fahren bis auf die Linien 10 und 12 (weiterhin alle 15 Minuten) wieder im 10-Minuten-Takt  (die 8 und 9 kommen hinzu).
Die Schülerverstärker fahren nur vereinzelt  (derzeit 7/47+3/47), Studentenverstärker E3 entfällt (gesamtes Sommersemester).

Alle Buslinien außer Linie 79 (weiterhin 30-Minuten-Takt) fahren wieder nach den Standardfahrplan.

Samstag/Sonntag:

Standardfahrplan auf allen Linien (3, 4, 7, 9, 11 und 62 samstags wieder im 10-Minuten-Takt).

Die Straßenbahnlinie 8 fährt wieder durchgängig zwischen Hellerau und Südvorstadt.

Im Nachtverkehr bleibt an den Wochenenden weiterhin der 60-Minuten-Takt wie an allen anderen Tagen.

Die Bergbahnen und Elbfähren fahren nach den Sommerfahrplan.

Antw:Einschränkungen wegen des Coronavirus
« Antwort #44 am: 30. August 2020, 23:52 »
Ab 31.08.2020 fahren alle Linien wieder im Normalfahrplan mit Ausnahme des Nachtverkehrs am Wochenende, wo der 60-Minuten-Takt bestehen bleibt.

Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr wird nur bei Bedarf gehalten und deshalb muss wieder der Haltewunschtaster betätigt werden. An den Haltestellen sind dazu Hinweise ausgehangen und in den Fahrzeugen innen an die Türen geklebt.